Kann ich das Fernstudium notfalls abbrechen?
Ja, wenn Sie Ihr Fernstudium abbrechen müssen, gelten die gesetzlichen Fristen nach § 5 FernUSG: Das Fernstudium kann ohne Angaben von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres (Mindestlaufzeit) nach Beginn mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Beginn kann das Fernstudium jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Recht zur jederzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Zu den FAQ.