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2250 Arbeitsrecht II: Kollektives Arbeitsrecht

Modulautor: Dr. jur. habil. Willi Vock

Inhaltsverzeichnis*

1 Begriff und Bedeutung sowie System des Arbeitsrechts
2 Quellen des Arbeitsrechts
2.1 Objektives Recht
2.1.1 Nationales objektives Recht
2.1.1.1 Gesetze
2.1.1.2 Rechtsverordnungen
2.1.2 Internationales objektives Recht
2.2 Gewohnheitsrecht
2.3 Satzungen und Gesamtvereinbarungen
2.4 Richterrecht
3 Arbeitsrechtliche Strukturen eines KMU
3.1 Begriff, Arten und Partner des Arbeitsverhältnisses
3.1.1 Arten von Arbeitsverhältnissen
3.1.2 Begriff des Arbeitnehmers
3.1.2.1 Berufliche Aufgliederung der Arbeitnehmer in Arbeiter und Angestellte
3.1.2.2 Arten von Arbeitnehmern
3.1.3 Begriff des Arbeitgebers
3.2 Betrieb und Unternehmen
4 Koalitionsrecht
4.1 Koalitionsbegriff
4.2 Koalitionsfreiheit
5 Tarifvertragsrecht
5.1 Die Geltungsbereiche des Tarifvertrages
5.2 Teile des Tarifvertrages
5.3 Wirkung der Tarifnormen
5.4 Verfall- und Ausschlussfristen von tariflichen Ansprüchen
6 Arbeitskampfrecht
6.1 Arbeitskampfmittel
6.1.1 Voraussetzungen des Arbeitskampfes
6.1.2 Ziel des Arbeitskampfes
6.2 Rechtsfolgen des Arbeitskampfes
6.2.1 Rechtsfolgen des rechtmäßigen Arbeitskampfes
6.2.2 Rechtsfolgen des rechtswidrigen Arbeitskampfes
7 Arbeitsvertrag als zentrales Rechtsinstitut des Arbeitsrechts
7.1 Arbeitsvertrag als privatrechtlicher Vertrag
7.2 Arbeitsvertag als Dienstvertag
7.3 Arten des Arbeitsvertrages
7.4 Vertragsfreiheit
8 Begründung eines Arbeitsvertrages
8.1 Anbahnung eines Arbeitsvertrages
8.2 Beteiligung des Betriebsrates
8.3 Arbeitsaufnahme
8.4 Mängel des Arbeitsvertrages

 

Lernziele

Wie kann mit arbeitsrechtlichem Handwerkszeug Einfluss auf das betriebswirtschaftliche Ziel genommen werden? Was ist wichtig, um die Beziehungen eines Arbeitsverhältnisses überschauen zu können? Antworten darauf finden Sie in den beiden Studienbriefen zum Arbeitsrecht. Schwerpunkt des vorliegenden Studienbriefes ist es, anhand kleinerer Übungsfälle Einfluss auf die kreative Gestaltung von Arbeitsverhältnissen in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) zu nehmen. Zusätzlich werden kollektive Elemente (Koalitionsrecht, Tarifvertragsrecht, Arbeitskampfrecht) in der Form des Lehrgesprächs thematisiert. Der Studienbrief ist in acht Abschnitte aufgeteilt.

Der erste Abschnitt beschäftigt sich mit dem Begriff und Bedeutung sowie System des Arbeitsrechts. In diesem Kapitel lernen Sie
• Die begrifflichen Grundlagen,
• die Bedeutung und
• die Strukturen des Arbeitsrechts kennen.

Der zweite Abschnitt beinhaltet die Quellen des Arbeitsrechts und damit die konstituierenden Faktoren des Arbeitsrechts.

Arbeitsrechtliches Strukturen eines KMU werden im dritten Abschnitt behandelt.
Dabei geht es insbesondere um
• die richtige Anwendung der Begriffe, wie z.B. Arbeitsverhältnis, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sowie
• das Erfassen verschiedener Arten von Arbeitsverhältnissen und
• die Unterscheidungsmerkmale zwischen Arbeitern und Angestellten.

Nach dem Studieren des vierten Abschnitts, Koalitionsrecht, wissen Sie:
• was Koalition der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind,
• welche Aufgaben diese Koalition haben und
• wie Koalition der Arbeitnehmer mit den Gewerkschaften und solcher der Arbeitgeber mit den Arbeitgeberverbänden in Zusammenhang stehen.

Im fünften Abschnitt lernen Sie das Tarifrecht als Rechtsgrundlage zwischen Koalitionsparteien kennen. Dabei erhalten Sie Überblick über folgende Sachverhalte:
• Geltungsbereich von Tarifverträgen,
• Bestandteile des Tarifvertrages,
• Wirkung von Tarifnormen sowie
• Verfalls, und Ausschlussfristen von tariflichen Ansprüchen.

Der sechste Abschnitt beschäftigt sich mit dem Arbeitskampfrecht. Sie lernen Streik und Aussperrungen als Mittel des Arbeitskampfes kennen. Damit Sie zu diesem Sachverhalt urteilsfähig werden, ist es wichtig, Voraussetzungen, Ziele und Rechtsfolgen eines Arbeitskampfes analysieren zu können.

Der siebte Abschnitt beinhaltet den Arbeitsvertrag als zentrales Rechtsinstitut des Arbeitsrechts.
Nach Bearbeiten dieses Abschnittes kennen Sie
• das Wesen des Arbeitsvertrages und
• sind in der Lage, eigenständig einen Arbeitsvertrag auszuarbeiten.

Die Begründung eines Arbeitsvertrages ist der letzte Abschnitt des Studienbriefes. In diesem Kapitel sollen Sie:
• die vorvertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
• die Mitwirkung des Betriebsrates bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses kennenlernen sowie
• mit typischen Fehlerquellen beim Vertragsabschluss vertraut gemacht werden.

*Quelle: Vock, W.: Kollektives Arbeitsrecht, Hochschulverbund Distance Learning.