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 Bildungsgutschein                         

Die für ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit stellt für die berufliche Weiterbildung von Leistungsempfängern (Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II) sogenannte Bildungsgutscheine aus. Dafür muss eine Notwendigkeit vorliegen, d.h. der Leistungsempfänger bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Bildungsgutschein ist die schriftliche Zusage, dass die Kosten des Fernstudiums bei der DAM von der Agentur für Arbeit getragen werden, d.h. Sie können an einer nach AZWV-zugelassenen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.

Der Bildungsgutschein beinhaltet unter anderem das Bildungsziel, die Weiter­bildungsdauer, Qualifizierungsschwerpunkte, der regionale Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer. Passt Ihr Bildungsgutschein zu unserem Bildungsangebot, beginnen Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer mit dem Fernstudium, da der Bildungsgutschein sonst verfällt. Einen neuen Bildungsgutschein erhalten Sie erst nach einem Gespräch mit Ihrer Agentur für Arbeit.

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Das Merkblatt 6 der Agentur für Arbeit – Förderung der beruflichen Weiterbildung informiert Sie umfassend.

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