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Abstandsfläche
Die Abstandsfläche ist ein Begriff aus dem Bauordnungsrecht. Vor den Außenwänden von Gebäuden muss eine Mindestfläche eingehalten werden, die nicht bebaut werden darf. Mit Abstandsflächen soll vor allem dafür gesorgt werden, dass die Belichtung zwischen Gebäuden ausreichend ist, ein gewisser Sozialabstand eingehalten wird und Belange des Brandschutzes Berücksichtigung finden. Nach der Musterbauordnung beträgt in Kern-, Wohn- und Mischgebieten die Abstandsfläche 40 Prozent der Wandhöhe, mindestens aber drei Meter.
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