Adverse Selektion: Negativauslese.Bezeichnet eine Form des Marktversagens. Auf den Markt für Krankenversicherungen bedeutet Adverse Selektion, dass Personen mit niedrigem Risiko einen Versicherungsvertrag verlassen oder gar nicht erst abschließen und nur Personen mit hohem Risiko einen Vertrag abschließen oder in einem Vertrag verbleiben. In der Konsequenz kann das dazu führen, dass sich derartige Verträge für Krankenversicherungen nicht rechnen und daher nicht (mehr) angeboten werden. Beispiel für Adverse Selektion: Wechsel von Versicherten aus der GKV in die PKV.

 

Mehr zum Thema erfahren Sie im Fachbuch „Pflegeökonomie“, Berlin: Springer, S. 219-225 oder in unserem Studienbrief „7116 Einführung in die Gesundheitsökonomie“ von unserem Studienbriefautor: Prof. Dr. Michael Wessels.

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