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Allgemeiner Sozialer Dienst

Als „Allgemeiner Sozialer Dienst“ (ASD) wird ein in Kommunen angesiedelter Arbeitsbereich bezeichnet, der vielfältige Aufgaben in der sozialen Betreuung wahrnimmt. Der ASD konzentriert sich auf die Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien und auf Erziehungsfragen. Während der ASD in größeren Gemeinden ein eigenständiges Amt bildet, wird er von anderen Kommunen dem Sozialamt, dem Jugendamt oder dem Gesundheitsamt zugeordnet. Durch dezentrale Organisation bemüht sich der ASD um größtmögliche Bürgernähe.
Zu den Aufgaben des ASD gehören eine Beratung in Erziehungs- sowie in Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungsfragen. Außerdem bietet der ASD Unterstützung für Minderjährige und junge Volljährige in Konfliktlagen an und schützt Minderjährige bei körperlichen, sexuellen und seelischen Misshandlungen.
Der ASD zielt vorzugsweise auf Problemprävention und strebt Hilfe zur Selbsthilfe an. Die Betreuung seiner Klienten führt der ASD aus einer ganzheitlichen Perspektive durch, um der Vielschichtigkeit der jeweiligen Lebenssituation gerecht zu werden.

 

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