Der Begriff hat seinen Ursprung in der Volkswirtschaftslehre. Bei der Allokation (Zuordnung, Zuteilung) geht es um die  Frage, welche Güter in welchen Mengen unter Einsatz welcher Produktionsfaktoren produziert und angeboten werden sollen.
Allokation ist dann zufriedenstellend, wenn die Produktionsfaktoren in Richtung der Produktion der gewünschten Güter gelenkt werden, so dass die gewünschten Güter zur Verfügung stehen. Das regelt der Marktmechanismus über den Preis. Werden Güter von Privaten nicht erzeugt, sind sie aber gleichwohl zur Bedürfnisbefriedigung der Menschen notwendig, muss der Staat als Produzent auftreten. Dann sprechen wir von öffentlichen Gütern (z.B. ein See zur Erholung und für Freizeitaktivitäten, ein Leuchtturm am Meer).

Prof. Dr. K-H.Steffen, Studienbriefautor und Tutor für Sozial- und Personalmanagement

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