Eine Apotheke ist ein Verkaufsbereich für Arzneien und medizinische Produkte und darüber hinaus Ort ihrer Herstellung. In Deutschland besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Führung einer Apotheke durch einen Apotheker, also eine Person, die die erforderlichen Kenntnisse und Befähigungen im Rahmen eines Pharmaziestudiums erworben hat. Abgesehen vom Apotheker sind in einer Apotheke pharmazeutische Angestellte beschäftigt. Die vorrangige Berufsgruppe neben dem Apotheker sind pharmazeutisch-technische Assistenten und Apothekenhelfer. Nur pharmazeutisch ausgebildetes Personal ist befugt Arzneimittel herzustellen und auszugeben.
Neben der Versorgung der klassischen Laufkundschaft agieren Apotheken auch als sogenannte Vertragsapotheken für Krankenhäuser oder Altenheime. Sie sind hierbei zuständig für die medikamentöse Versorgung und häufig, wenn vertraglich vereinbart, auch für die Überprüfung von Arzneimittelvorräten oder das Stellen von Medikamenten.
Das Betreiben einer Apotheke ist mit verschiedenen gesetzlichen Richtlinien verbunden, darunter das Arzneimittelgesetz und die Apothekenbetriebsordnung.
Seit 2004 ist in Deutschland zusätzlich der Verkauf von Medikamenten über autorisierte Versandapotheken zulässig.

 

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