Arbeitnehmer
Arbeitnehmer zählen zusammen mit den mithelfenden Familienangehörigen und den Selbstständigen zur Gruppe der Erwerbstätigen. Angestellte, Arbeiter und Auszubildende zählen zur Gruppe der Arbeitnehmer. Per definitionem handelt es sich bei Arbeitnehmern um all jene, die ein per Arbeitsvertrag privatrechtlich geregeltes Arbeitsverhältnis eingehen und im Rahmen dessen ihre Arbeitskraft gegen Entgelt, die sogenannte Arbeitnehmervergütung, zur Verfügung stellen. Weisungsgebundenheit, Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation sowie abhängige Beschäftigung gelten als Hauptmerkmale einer Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer. Die Beschäftigung als Arbeitnehmer wird als abhängige Beschäftigung bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht die selbstständige Erwerbstätigkeit. Entwicklungen des Arbeitsmarktes haben jedoch in den letzten Jahren immer mehr Mischformen dieser beiden Beschäftigungsverhältnisse hervorgebracht. Rechtlich gesehen gibt es in Deutschland erhebliche Unterschiede bei der Definition des Begriffes Arbeitnehmer. Sowohl Arbeitsrecht als auch Betriebsverfassungsrecht, Sozial- und Steuerrecht definieren Arbeitnehmer unterschiedlich.
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