Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitnehmerüberlassung ist ein Synonym für die Begriffe Zeitarbeit, Leiharbeit und Personalleasing. Hierunter versteht man die entgeltliche Verleihung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber an einen Entleiher. Hierbei gehen die Pflichten und Rechte des Arbeitgebers zumindest teilweise an den Entleiher über. Bei einer Arbeitnehmerüberlassung erbringt der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung gegenüber dem Entleiher, befindet sich jedoch in einem Arbeitsverhältnis zum Verleiher. In der Regel entspricht der Lohn des Arbeitnehmers nicht dem zwischen Verleiher und Entleiher vereinbarten Stundensatz und der Arbeitnehmer erwirtschaftet für den Verleiher einen Umsatz. Der Entleiher hat hingegen den Vorteil, frei von jeglichen arbeitsrechtlichen Ansprüchen zu sein und mit Leiharbeitern auch kurzfristig einen großen Bedarf an Arbeitskräften decken zu können.
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