Als Arbeitsplatz wird jener Ort bezeichnet, an dem ein sich in abhängiger Beschäftigung befindender Arbeitnehmer die von ihm geschuldete Arbeitsleistung erbringt. Dabei geht dessen Teil- oder Vollzeitbeschäftigung mit voller Sozialversicherungspflicht einher. Der Arbeitsplatz kann sich innerhalb eines Unternehmens, einer Organisation oder einer Verwaltung befinden. Während sich der Begriff Heimarbeit unter anderem über einen Arbeitsplatz zu Hause definiert, spricht man bei einer selbstständigen Tätigkeit in der Regel nicht von einem Arbeitsplatz. Die Bestimmung des jeweiligen Arbeitsortes kann im Arbeitsvertrag festgehalten sein.

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