Arbeitszeugnis
Das Arbeitszeugnis ist eine Urkunde, die vom Arbeitgeber über das jeweilige Arbeits- bzw. Dienstverhältnis verfasst wird. Dabei wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis unterschieden. Während das einfache Arbeitszeugnis Angaben zur Person sowie Art und Dauer der Beschäftigung enthält, finden sich im qualifizierten Arbeitszeugnis zudem Beurteilungen zur Arbeitsleistung, den Qualifikationen sowie dem innerbetrieblichen Verhalten der jeweiligen Person. Ein Arbeitszeugnis muss klar und deutlich verfasst sein und darf keine missverständlichen Formulierungen enthalten. Überdies muss ein qualifiziertes Arbeitszeugnis so formuliert werden, dass es das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht gefährdet. Der sogenannte Zeugnis-Code erlaubt jedoch eine positive Formulierung an sich negativer Sachverhalte.
Im Studienbrief Operatives Personalmanagement geht Beate Dücker auf die korrekte Erstellung von Zeugnissen ein.