Arzt- und Arzthaftungsrecht
Das Arzthaftungsrecht dient dem Patientenschutz im Sinne einer Absicherung vor eventuellen ärztlichen Behandlungsfehlern oder Schädigungen, die durch eine mögliche fehlerhafte Beratung oder Dokumentation entstehen. Hintergrund ist der Behandlungsvertrag, der auch ohne explizite Schriftform zwischen einem Arzt und dem ihn konsultierenden Patienten besteht.
Für den Fall, dass ein Arzt die Sorgfaltspflicht gegenüber einem Patienten verletzt, hat dieser die Möglichkeit auf zivilrechtlichem Wege einen Schadensersatz einzuklagen. In diesem Fall wird ein medizinischer Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Liegt nachweislich ein Behandlungsfehler vor, ist der Arzt gemäß Arzthaftungsrecht zum Schadensersatz und der damit verbundenen Zahlung eines Schmerzensgeldes verpflichtet.
Sie interessieren sich für Gesundheitsmanagement? Unser Fachbereich steckt voller Ideen und Chancen für Ihre Karriere.