Eine Arztpraxis definiert den Tätigkeitsort eines niedergelassenen Arztes inklusive der zugehörigen Räumlichkeiten und der für die berufliche Ausübung erforderlichen Ausstattung. Die Praxis ist rechtlich mit einer Betriebsstättennummer verknüpft, die die vertragsärztliche Zuordnung im Sinne der Leistungserbringung definiert. Bei der Abrechnung von vertragsärztlichen Leistungen mit den Kostenträgern wird grundsätzlich die Betriebsstättennummer angegeben, unabhängig von der personellen Zusammensetzung der Arztpraxis. Als Arztpraxis gelten sowohl Einzelbetriebe als auch Gemeinschaftspraxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ).

 

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