Bei Bauerwartungsland handelt es sich um Flächen, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in Zukunft baulich genutzt werden (§ 5 Abs. 2 ImmoWertV). Dieser Entwicklungszustand einer Fläche wird insbesondere durch Merkmale bestimmt, die in § 6 der ImmoWertV aufgezählt sind – zum Beispiel die Verkehrsanbindung oder die Wohn- und Geschäftslage. Die Eigenschaft als Bauerwartungsland hat einen erheblichen Einfluss auf den Wert eines Grundstücks.

Im Studienbrief Erschließung und Verwertung von Grundstücken wird die Entstehung von baureifem Land thematisiert. 

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