Zurück zur Glossar-Übersicht
Baugenehmigung
Mit einer Baugenehmigung wird behördlich bescheinigt, dass ein bestimmtes Bauvorhaben öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Für die Bebauung, Veränderung oder Nutzungsänderung eines Grundstücks ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Bauherr eine ausdrückliche Gestattung seines Vorhabens von der zuständigen Behörde einholt. Voraussetzung für eine Baugenehmigung ist unter anderem ein vollständiger Bauantrag. Details für Baugenehmigungen sind je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Rechtlich handelt es sich bei einer Baugenehmigung um einen begünstigenden Verwaltungsakt.
Lesen Sie mehr im Studienbrief Erschließung und Verwertung von Grundstücken.