Ein Baugrundstück ist ein Grundstück, das im Einklang mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften bereits bebaut ist oder nach diesen Vorschriften bebaut werden darf. Ein Baugrundstück muss im betreffenden Bebauungsplan als Baugebiet festgelegt sein. Welche Bebauungsart konkret zulässig ist, wird im Bebauungsplan festgelegt. Ein Grundstück gilt auch dann als Baugrundstück, wenn es im Innenbereich (§ 34 BauGB) liegt und der Charakter der Umgebung einer Bebauung nicht entgegensteht.

Die Erschließung und Verwertung von Grundstücken wird im Studienbrief Erschließung und Verwertung von Grundstücken thematisiert. Rechtliche Grundlagen erlernen Sie im Modul Immobilienrelevante Rechtsgebiete.

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