Im Öffentlichen Baurecht spielen die Bauordnungen der Bundesländer eine maßgebliche Rolle. In der Bauordnung wird bestimmt, welche Anforderungen an Bauvorhaben zu stellen sind. Zur Bebauung eines Grundstücks finden sich in den Bauordnungen beispielsweise Regelungen zur Erschließung, zu den Abstandsflächen, zum Nachbarschutz oder zu Flucht- und Rettungswegen. Vom Bauordnungsrecht ist das Bauplanungsrecht zu unterscheiden, das unter anderem bestimmt, ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden darf.

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