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Bauträger
Ein Bauträger plant und errichtet Bauprojekte, koordiniert alle Bauleistungen und verschafft dem Grundstückserwerber das Eigentum am Grundstück mitsamt den darauf errichteten Gebäuden. Bauträgerverträge können bereits dann zwischen Grundstückserwerber und Bauträger abgeschlossen werden, wenn die Bauleistungen noch nicht erbracht sind. Insofern enthält ein Bauträgervertrag Elemente eines Kauf- und Werkvertrags. Dieser Vertrag muss notariell beurkundet werden. Die Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) sind dabei zu beachten.