Ein Bebauungsplan legt die zulässigen Nutzungsarten für eine Fläche fest. Für die Aufstellung eines Bebauungsplans ist die jeweilige Gemeinde zuständig. Bebauungspläne werden in Form einer Satzung erlassen. Dabei werden für einzelne Teile des Gemeindegebiets (Ortsteile oder zusammenhängende Grundstücke) verschiedene Bebauungspläne aufgestellt. Ein Bebauungsplan muss aus einem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) entwickelt werden. Welche Inhalte im Einzelnen in einem Bebauungsplan geregelt werden können, bestimmt § 9 BauGB.

 

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