Der Betriebs- oder Werksarzt ist in einem Betrieb im Rahmen der Richtlinien des sogenannten Arbeitsschutzgesetzes tätig. Er ist zuständig für die Ergreifung von Maßnahmen, die der Gesundheitsförderung und Gesunderhaltung der Mitarbeiter dienen. Zu diesem Zweck informiert und berät der Betriebsarzt im Sinne einer Gefährdungsbeurteilung über die Wirkmechanismen, die dem Arbeitsschutz entgegen wirken. Darüber hinaus ist er verantwortlich für die regelmäßige medizinische Untersuchung der Arbeitnehmer. Diese Untersuchungen werden entweder freiwillig von den Arbeitstätigen auf eigenen Wunsch wahrgenommen oder sind in manchen Bereichen verpflichtender Bestandteil arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen. Der Betriebsarzt erwirbt seine Qualifikation über eine fünfjährige Facharztausbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin im Anschluss an das reguläre Medizinstudium.

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