Als Bewerbungsgespräch bezeichnet man ein Gespräch zwischen einem Bewerber und der Vertretung einer Organisation mit dem Ziel, eine Arbeitsstelle zu besetzen. Im Rahmen eines Bewerbungsgespräches werden die fachlichen sowie sozialen Kompetenzen des Bewerbers geprüft. Vertreter der jeweiligen Fachabteilung, Personalreferenten sowie Vertreter des Betriebs- oder Personalrates repräsentieren in einem Bewerbungsgespräch üblicherweise den Arbeitgeber. Man unterscheidet zwischen einem Präsenzbewerbungsgespräch, bei dem alle Teilnehmer persönlich anwesend sind, und einem telefonischen Bewerbungsgespräch, auch Telefoninterview genannt. Ein Bewerbungsgespräch baut sich üblicherweise aus

  • Begrüßung und Vorstellung der Teilnehmer,
  • der Vorstellung des Unternehmens und der zu besetzenden Stelle,
  • der Vorstellung des Bewerbers,
  • den Fragen an den Bewerber,
  • den Fragen des Bewerbers an die Vertreter des Arbeitgebers sowie
  • Informationen zum weiteren Vorgehen und der Verabschiedung auf.

Bezüge auf die Bewerbungsunterlagen sind ebenso üblich wie Bezüge auf eventuell vorhandene Profile in sozialen Netzwerken. Sollten dem Bewerber im Rahmen des Vorstellungsgespräches unzulässige Fragen gestellt werden, hat dieser das Recht zu lügen.

 

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