Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V.
Die im Jahr 1969 gegründete Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) ist eine gemeinsame Plattform der Träger von Rehabilitationsleistungen. Die BAR versteht sich als kundenorientierter Dienstleister für ihre Mitglieder und als Interessenvertretung für Teilhabe und Rehabilitation. Die BAR will als koordinierende Stelle klare Zuständigkeiten und eine einheitliche Leistungserbringung für chronisch kranke und behinderte Menschen in der Rehabilitation sicherstellen. Zu diesem Zweck sorgt die BAR für einen interdisziplinären Gedankenaustausch zwischen verschiedenen Fachdisziplinen, Berufsgruppen und Leistungsempfängern.
Zu den Mitgliedern der BAR e. V. gehören Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (AOK-Bundesverband, BKK-Bundesverband, IKK e. V., der Verband der Ersatzkassen „vdek“, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie die Knappschaft), Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Weitere Mitglieder sind u. a. die einzelnen Bundesländer sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.
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