Daseinsvorsorge
Die „Daseinsvorsorge“ beschreibt diejenigen öffentlichen Aufgaben, die der Bereitstellung der für das menschliche Dasein benötigten grundlegenden Güter und Dienstleistungen dienen („Grundversorgung“). Das Bundesverfassungsgericht definiert Daseinsvorsorge als solche Leistungen, „derer der Bürger zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz unumgänglich bedarf“. Zur Daseinsvorsorge zählen zur Infrastruktur gehörende öffentliche Einrichtungen wie das Straßen-, Eisenbahn-, Wasserwege- und Luftverkehrsnetz, die Energie- und Wasserversorgung, die Müll- und Abwasserbeseitigung, Kultur-, Bildungs- und Sporteinrichtungen sowie medizinische Versorgungseinrichtungen. Auch der soziale Wohnungsbau, das Friedhofswesen, Polizei und Feuerwehr, der öffentliche Personennahverkehr sind Bestandteile des breiten Spektrums der Daseinsvorsorge.
Viele Aufgaben der Daseinsvorsorge werden von kommunalen Betrieben wahrgenommen. Da „Daseinsvorsorge“ einen unbestimmten Rechtsbegriff darstellt, entscheidet jede Gemeinde im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung (Artikel 28 des Grundgesetzes) eigenständig über die von ihr zu setzenden Prioritäten. Die Ausgestaltung der Daseinsvorsorge kann beispielsweise gewinnorientiert, kostendeckend oder als Zuschussbetrieb sowie als Monopol, Oligopol oder im Wettbewerb erfolgen.