Denkmalpflege
Erst im 19. Jahrhundert wurde damit begonnen, Denkmäler oder Kulturdenkmäler als bewahrenswert anzusehen – ein Umstand, der Bausünden bis heute durchaus nicht ausschließt. Unter Denkmalpflege werden die aktiven Maßnahmen der Denkmalarbeit, dazu kommt der Denkmalschutz, der die rechtlichen Grundlagen dafür schafft. Es gibt Listen, in denen die Denkmäler erfasst sind, unterschieden nach Baudenkmälern, archäologischen und paläontologischen Orten, Kunstdenkmälern, städtebaulichen und Gartendenkmälern. Enger Nachbar und Helfer ist die Bauforschung, die unter anderem über die Art der Pflege mitentscheidet, da sie auch die Substanz der Denkmäler untersucht. So werden Denkmäler nach ihrem Erhaltungswert eingeteilt: Die einen dürfen altern, andere werden renoviert, restauriert oder sogar rekonstruiert. Manche werden nur instand gehalten, andere für die Nachwelt konserviert. Ausschlaggebend für die Aufnahme als Denkmal ist stets die Ansicht, dass das Bauwerk oder der Garten entscheidende historische Inhalte seiner Epoche widerspiegelt – ob Kultur, Politik, Gesellschaft oder Wirtschaft -, die die hohen Kosten der Denkmalpflege lohnen.