E-Musik
Seit mehr als 100 Jahren existiert – praktisch ausschließlich in Deutschland – eine Unterteilung in unterschiedliche Musikrichtungen. Dabei steht die E-Musik grundsätzlich für klassische und ernsthafte Musik. Inzwischen hat sich dieses hehre Image allerdings aufgeweicht, auch die U-Musik, die sogenannte Unterhaltungsmusik, steuert ihre Stücke zur E-Musik bei. Wurde beispielsweise früher der Jazz von manchem ausgeklammert, sehen das heute viele Verantwortliche anders. Als F-Musik, um alle drei Gruppen zu nennen, wird funktionale beziehungsweise funktionelle Musik bezeichnet, die nicht um ihrer selbst willen komponiert wurde. Die Eingruppierung eines Stückes als E-Musik verleiht ihm bis heute einen elitären Anspruch, obwohl die Einteilungen sich in der Praxis als schwierig und oft wenig hilfreich erwiesen haben.