Die „Einzelfallarbeit“ (auch „soziale Einzelfallhilfe“) ist eine der grundlegenden Methoden der Sozialarbeit (neben der Gemeinwesenarbeit, die sozialräumliche Strukturen verbessern möchte, und der sozialen Gruppenarbeit, die auf die Entwicklung von Sozialkompetenzen zielt. Die Strategie der Einzelfallarbeit setzt vorrangig am einzelnen Klienten an und bemüht sich dabei um die Lösung sozialer, gesundheitlicher, materieller oder psychischer Probleme. Einzelfallarbeit kommt beratend z. B. in der Konfliktberatung oder der Schuldnerberatung zum Einsatz, vermittelt materielle Hilfen (beispielsweise Wohnungslosenunterstützung) oder führt z. B. in der Behindertenhilfe oder in der sozialpädagogischen Familienhilfe präventive, begleitende, therapeutische oder rehabilitierende Maßnahmen durch.
Der Einzelfallarbeit liegt die Überzeugung zugrunde, dass die Stärkung des individuellen Klienten der aussichtsreichste Weg zur Verbesserung seiner Problemsituation ist. Durch „Hilfe zur Selbsthilfe“ wird die Entwicklung einer selbstverantwortlichen und authentischen Persönlichkeit angestrebt. Voraussetzung für einen Erfolg des Hilfsangebotes einer Einzelfallarbeit ist ein freiwilliges und einverständliches Mitwirken des Klienten.

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