Das „Elterngeld“ ist eine staatliche Sozialleistung, die den Eltern nach der Geburt eines Kindes den vorübergehenden Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit erleichtern soll, um mehr Zeit für die Betreuung des Kindes zur Verfügung zu haben. Das Elterngeld fängt bei einer Einschränkung oder Unterbrechung der Berufstätigkeit eines Elternteiles einen Einkommensverlust für bis zu 14 Monate ganz oder teilweise auf. Diesen Zeitraum können Mütter und Väter untereinander aufteilen: Ein Elternteil darf mindestens zwei, höchstens aber 12 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Eine Verlängerung des Elterngeldes auf eine insgesamt 14-monatige Bezugszeit erfolgt, wenn sich auch der zweite Elternteil unter Einkommensverlust für mindestens zwei Monate an der Kindesbetreuung beteiligt.
Die Höhe des monatlichen Elterngeldes liegt zwischen mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro und orientiert sich am durchschnittlichen monatlichen Erwerbseinkommen des betreuenden Elternteils im Jahr vor der Geburt. Der Elterngeldanspruch entfällt nur für Elternpaare ab einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von über 500.000 Euro.

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