Ein Flurstück ist im Liegenschaftskataster die kleinste Buchungseinheit. In den Vermessungsgesetzen der deutschen Bundesländer sind sie als vom amtlichen Vermessungswesen geometrisch festgelegte und eindeutig bezeichnete Teile der Erdoberfläche definiert. In der Schweiz und in Österreich wird hierfür der Begriff Parzelle benutzt. Ein Flurstück entspricht regelmäßig einem Grundstück im Sinne des Sachenrechts. Jedoch kann ein Grundstück auch aus mehreren Flurstücken bestehen.

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