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Geschlossene Bauweise
In der geschlossenen Bauweise werden Gebäude ohne einen seitlichen Grenzabstand errichtet (§ 22 Abs. 3 BauNVO). Die geschlossene Bauweise gehört zu den zwei grundsätzlichen Bauweisen, die in einem Bebauungsplan festgelegt werden können. Wenn im Einzelfall eine bereits vorhandene Bebauung der geschlossenen Bauweise entgegensteht, können davon Ausnahmen gemacht werden. Der Gegensatz zur geschlossenen Bauweise ist die offene Bauweise.