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Geschossflächenzahl (GFZ)
Neben der Baumassenzahl (BMZ) und der Grundflächenzahl (GRZ) stellt die Geschossflächenzahl (GFZ) einen Wert dar, der das Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks bestimmt. In einem Bebauungsplan wird die zulässige GFZ festgelegt. Diese Zahl gibt gemäß § 20 Abs. 2 BauNVO das Verhältnis der Geschossfläche zur Grundstücksfläche an. Grundlage für die Festlegung der Fläche der Geschosse sind die Außenmaße der Gebäude in allen Vollgeschossen.