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Gesundheitsgesetzgebung
Die Gesundheitsgesetzgebung umfasst alle juristischen Aspekte des deutschen Gesundheitssystems. Sie ist für die Regelung der Beziehungen zwischen den Leistungsempfängern (Patienten), den Leistungserbringern (Angehörige von Heilberufen), den Leistungsfinanzierern (Kranken- und Pflegeversicherungen) und dem Staat zuständig.
Dem Bundesgesundheitsministerium obliegen hierbei die Sicherung der Leistungsfähigkeit der Kostenträger und die Stärkung der Interessen von Patienten.