Der Grünordnungsplan (GOP) dient als ökologische Grundlage für einen Bebauungsplan. Als Teil der Landschaftsplanung hat der Grünordnungsplan Bedeutung auf gemeindlicher Ebene. Ein GOP berücksichtigt insbesondere Vorgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Er begründet als solcher keine Rechte und Pflichten gegenüber dem Bürger. Erst wenn in einem Bebauungsplan Festsetzungen aus einem Grünordnungsplan übernommen werden, werden diese rechtsverbindlich.

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