Grundbesitz bedeutet im eigentlichen Wortsinn die tatsächliche Verfügungsgewalt über ein Landstück. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird mit Grundbesitz jedoch das Eigentum an einem Grundstück zusammen mit den dort errichteten Gebäuden bezeichnet (Grundeigentum). Der Erwerb des Eigentums an einem Grundstück setzt in Deutschland die Eintragung in das Grundbuch voraus (§ 873 BGB). Grundstücke können sich im öffentlichen Eigentum (Bund, Länder, Gemeinden) oder im privaten Eigentum befinden.

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