Die Grunderwerbsteuer fällt beim Erwerb einer Immobilie bzw. eines Grundstücks an. Die Höhe der Grunderwerbsteuer, die von den Bundesländern erhoben wird, ist in Deutschland unterschiedlich. So liegt sie beispielsweise in Bayern bei 3,5 Prozent, in Schleswig-Holstein dagegen bei 6,5 Prozent. Die Bemessungsgrundlage für die Erwerbsteuer ist der Wert der Gegenleistung (§ 8 Abs. 1 GrEStG) – das ist in der Regel der Kaufpreis.

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