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Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken. Die Rechtsgrundlage für die Grundsteuer ist im Grundsteuergesetz (GrStG) festgelegt. Unterschieden wird zwischen der Grundsteuer A (agrarisch) und der Grundsteuer B (baulich). Die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist ein Einheitswert, der vom Finanzamt festgelegt wird. Nach der jeweiligen Grundstücksart gilt eine Grundsteuermesszahl, die – multipliziert mit dem Einheitswert und dem Hebesatz – den Grundsteuermessbetrag ergibt.