Die Hausverwaltung beschäftigt sich mit Aufgaben, die im Rahmen der Verwaltung von Mietshäusern, Eigentumswohnungen oder Gewerbeobjekten anfallen. Das sind beispielsweise die Einnahme und Verwaltung des Mietzinses, die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen, das Gestalten der Mietverträge, aber auch das Forderungsmanagement. Objekteigentümer übertragen diese Verwaltungsaufgaben oft an externe Dienstleister. Häufig wird die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) demselben Unternehmen übertragen, das auch für die Hausverwaltung zuständig ist (Mischverwaltung).

Mehr vor allem die rechtlichen Grundlagen dazu finden Sie in unserem Studienbrief 6270 Das Wohneigentumsgesetz (WEG) in der Praxis.

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