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Hypothek
Eine Hypothek ist ein Grundpfandrecht gemäß § 1113 BGB. In der Regel tritt ein Kreditnehmer, der über Grundstückseigentum verfügt, Rechte an diesem Grundstück ab, um dem Kreditgeber eine Sicherheit für das Risiko eines Kreditausfalls zu geben. Der Hypothekeninhaber kann seine Forderung im Bedarfsfall durch Zwangsvollstreckung in das Grundstück verwirklichen. Die Bedeutung der Hypothek hat in der Praxis abgenommen. Für die Kreditsicherheit wird heutzutage meist eine Grundschuld verwendet.