Als Hypothekenbanken werden privatrechtliche Geldinstitute bezeichnet, deren Geschäftsbetrieb vorrangig auf die Beleihung von Grundstücken im Inland gerichtet ist. Durch die Außerkraftsetzung des Hypothekenbankgesetzes im Jahr 2005 hat der Begriff keine rechtliche Bedeutung mehr. Als einheitliche Rechtsgrundlage kommt heute nur noch das Pfandbriefgesetz (PfandBG) in Betracht. Das Pfandbriefgeschäft unterliegt in Deutschland der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Immobilienmanager/innen können die Baupläne und Liegenschaften-Unterlagen prüfen und die Liegenschaft bewerten, was für den Hypothekarentscheid notwendig ist.

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner