Durch eine Immobilienbewertung (Grundstücksbewertung) wird der Verkehrswert einer Immobilie zu einem bestimmten Stichtag festgestellt. Dieses Verfahren ist in der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (ImmoWertV) geregelt. In der Gerichtspraxis werden drei unterschiedliche Verfahren angewendet: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Im nicht normierten „Maklerverfahren“ wird der Wert einer Immobilie durch Multiplikation des Reinertrags mit einem Faktor für die jeweilige Objektart ermittelt.

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