Kassenärztliche Vereinigung
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit dem Ziel der Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung von Patienten. Zu ihr gehören alle in Deutschland zugelassenen Psychotherapeuten und Ärzte, die ambulant praktizieren. Die KV ist zuständig für die Wahrung der Rechte ihrer Mitglieder gegenüber den Krankenkassen. Dazu gehören sowohl die Honorarverhandlungen als auch die Vertragsgestaltung. Durch die Etablierung der KV haben die kassenzugelassenen Ärzte einen Zuwachs an Rechten und Sicherheiten im Kontext ihrer Berufsausübung. Im Gegenzug sind sie zur Sicherstellung der ärztlichen Leistungen verpflichtet und haben kein Streikrecht.
In Deutschland gibt es 17 verschiedene regionale Bezirke mit je einer Kassenärztlichen Vereinigung. Die formalrechtliche Zuständigkeit für die einzelnen Vereinigungen obliegt dem jeweiligen Landesgesundheitsministerium. Alle Kassenärztlichen Vereinigungen sind gemeinsam in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) organisiert. Diese agiert als Dachverband, ohne jedoch den einzelnen Vereinigungen gegenüber weisungsbefugt zu sein.