Kommunalverwaltungen
Die „Kommunalverwaltungen“, zu denen alle Ämter kommunaler Gebietskörperschaften gehören, sind mit ihren Sozial- und Jugendämtern ein wichtiger Träger der Sozialarbeit.
Zu den zahlreichen Einrichtungen der Kommunen mit sozialen Aufgaben gehören Kindertagesstätten, Kindergärten und Jugendhäuser. Der „Allgemeine Soziale Dienst“ der Gemeinden ist auf die Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien ausgerichtet, während die „Allgemeine Sozialberatung“ Hilfe für Menschen in schwierigen Lebenslagen anbietet. Kommunale Träger ermöglichen Beratungen in Konfliktsituationen im Freundes- oder Familienkreis, bei Drogen- und Alkoholproblemen oder bei Gewaltanwendung innerhalb des sozialen Umfeldes. Kommunale Soziale Dienste führen Schuldnerberatungen durch, unterstützen bei der Wohnungssuche und bei drohenden Zwangsräumungen und begleiten Hilfebedürftige bei Amtsgängen. Jugendsozialarbeit an Schulen geht auf Problemstellungen ein, die sich häufig als Gemengelage familiärer und sozialer Schwierigkeiten herausstellen. Kommunale Behindertenbeauftragte sind Ansprechpartner für behinderte Mitbürger und beraten die Verwaltung bei einer behindertengerechten Gestaltung der Gemeinde. Am Gemeinwesen orientierte Sozialarbeit leistet einen wichtigen Beitrag zur Lösung von Problemen insbesondere in „sozialen Brennpunkten“.