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Konzern
Ein Konzern ist nach der in § 18 des Aktiengesetzes enthaltenen Legaldefinition die Zusammenfassung eines herrschenden und eines oder mehrerer abhängiger Unternehmen unter der einheitlichen Führung des herrschenden Unternehmens. Die Einzelunternehmen werden als Konzernunternehmen bezeichnet, die zwar regelmäßig über eine eigene Erfolgsrechnung verfügen, jedoch nur rechtlich und nicht wirtschaftlich selbständig sind. Auch nicht voneinander abhängige Unternehmen bilden gemeinsam einen Konzern, soweit sie unter einheitlicher Leitung stehen. Fehlt es am Merkmal der einheitlichen Leitung, so liegt kein Konzern, sondern lediglich eine Kooperation vor.