Kooperation bedeutet Zusammenwirken mehrerer Personen, Gruppen, Unternehmenseinheiten oder Unternehmen, das an einem gemeinsamen Ziel orientiert ist.
Synergetische Kooperationen ermöglichen die Schaffung eines qualitativ neuartigen Zusatznutzens, der von den einzelnen Teilnehmern ohne Kooperation nicht erreicht werden könnte. Additive Kooperationen fassen Prozesse der Teilnehmer zusammen und erschließen Vorteile z. B. aufgrund von Skaleneffekten.
Die Kooperation rechtlich selbständig bleibender Unternehmen, die jedoch einen Teil ihrer ökonomischen Unabhängigkeit aufgeben, erfolgt auf freiwilliger Basis. Beispiele für Unternehmenskooperationen sind Gemeinschaftsunternehmen, Einkaufsgemeinschaften, Genossenschaften und Interessengemeinschaften.

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