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Krankenbehandlung
Die Krankenbehandlung wird in § 27 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) geregelt. Demnach haben alle krankenversicherten Personen einen gesetzlichen Anspruch auf Krankenbehandlung im Krankheitsfall. Zu den Leistungen, die in Anspruch genommen werden können, gehören die ambulante und stationäre ärztliche Behandlung, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung, rehabilitative Leistungen, medizinische Versorgungsleistungen und Pflegeleistungen.