Eine Krankenhausambulanz umfasst den Bereich der nicht-stationären Behandlung in einem Krankenhaus. In Deutschland gibt es regulär nur zwei Formen von Krankenhausambulanzen, einerseits die Notfallambulanz und andererseits die psychiatrischen Ambulanzen. Darüber hinaus können im Bedarfsfall einzelne chirurgische Leistungen ambulant im Krankenhaus erfolgen. Die Möglichkeit zu ambulanten Operationen besteht bei Verletzungen, die nicht bei einem niedergelassenen Arzt vorgenommen werden können, aber auch keine stationäre Unterbringung erfordern. Die medizinische Nachsorge soll in diesen Fällen nach Möglichkeit außerhalb der Klinik in Zusammenarbeit mit einem niedergelassenen Arzt erfolgen.
Eine weitere ambulante Versorgung im Krankenhaus ergibt sich aus § 116 des fünften Sozialgesetzbuches. Patienten, die mehr als vier Wochen auf einen erforderlichen Termin bei einem niedergelassenen Facharzt warten müssen, haben das Recht, eine Krankenhausambulanz aufzusuchen und dort die fachärztliche Behandlung vornehmen zu lassen.

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