Krankenkasse
Die Krankenkassen gehören zu den selbstverwalteten Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie agieren nach den rechtlichen Vorgaben des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) und sind Teil des Gesundheitssystems. Die Krankenkassen unterstehen der Aufsicht des Bundesamtes für Gesundheit (GAG). Sie handeln in der Funktion eines Krankenversicherungsträgers.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Aufgabe eine soziale Krankenversicherung ohne wirtschaftliche Nutznießung anzubieten. Sie sind jedoch berechtigt, über den Pflichtversicherungsbereich hinaus private zusätzlich Versicherungsleistungen auf freiwilliger Basis anzubieten. Hierzu gehören unter anderem Zahnzusatzversicherungen, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und weitere Optionen.
Krankenkassen erstatten vollumfänglich oder anteilig die Kosten, die für die Behandlung von Krankheiten entstehen. Darunter fallen die Kosten für ambulante Arztbesuche ebenso, wie für Krankenhausaufenthalte.