Die Krankenversicherung ist zuständig für die anteilige oder vollumfängliche Erstattung von medizinischen Behandlungskosten. Hierzu gehören die Kosten für ambulante und stationäre Behandlung und Therapie, für Psychotherapie in einem kassenzugelassenen Verfahren, für die zahnmedizinische Grundversorgung und für rehabilitative Maßnahmen.
Seit Januar 2009 besteht in Deutschland eine grundsätzliche Krankenversicherungspflicht. Die Versicherung kann entweder in einer gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem privaten Krankenversicherer vorgenommen werden.

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