Kriegsopferfürsorge
Die „Kriegsopferfürsorge“ erbringt ergänzende Versorgungsleistungen beispielsweise als Heil- und Krankenbehandlungen oder als Rentenzahlungen.
Zu den im Bundesversorgungsgesetz aufgeführten Leistungsberechtigten gehören durch eine Wehrdienstbeschädigung gesundheitlich beeinträchtigte Soldaten, Zivildienstleistende, Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte sowie politische Häftlinge, Opfer politisch motivierter Strafverfolgungen und Opfer hoheitlicher Maßnahmen der früheren DDR sowie deren Hinterbliebene. Das Bundesversorgungsgesetz wird in diesen Fällen u. a. auf die Vorschriften des Soldatenversorgungsgesetzes, Zivildienstgesetzes, Opferentschädigungsgesetzes und Häftlingshilfegesetzes sinngemäß angewandt.
Leistungen durch die Kriegsopferfürsorge erfolgen bei durch das jeweilige Schadensereignis ausgelöster Bedürftigkeit auf Antragstellung, soweit der Träger der Kriegsopferversorgung den Versorgungsanspruch anerkannt hat.
Zu den möglichen Leistungen, die als Dienst-, Sach- oder Geldleistungen erfolgen können, gehören u. a. Kranken-, Alten- und Pflegehilfen, Erholungshilfen, Wohnungshilfen, Hilfen zur Haushaltsfortführung, Erziehungsbeihilfen, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Hilfen zum Lebensunterhalt. Beschädigten wird eine monatliche Grundrente gezahlt, deren Höhe sich am Grad der Schadensfolgen orientiert. Außerdem erhalten Hinterbliebene (Eltern, Witwen/Witwer und Waisen) Rentenzahlungen.