Künstlersozialabgabe
Die Sozialabgaben der selbstständigen Künstler zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung werden an die Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven bezahlt. Dabei bleibt dem Betroffenen beispielsweise die bisherige Krankenkasse erhalten, die mit der Künstlersozialkasse abrechnet. Für den Künstler bedeutet die Mitgliedschaft eine spürbare Ermäßigung seiner Kosten, die er als Selbstständiger zahlen muss. Dabei wird zwischen Künstlern im engeren Sinne und Publizisten sowie anderen Personengruppen unterschieden. Echte Handwerkskunst ist beispielsweise nicht zugelassen. Den Nachweis müssen Künstler nicht nur zu Beginn führen, sondern auch stets bei Überprüfungen sowie bei der Selbsteinschätzung des Einkommens, die mindestens einmal jährlich, bei Bedarf auch öfter, vorgenommen werden muss. Erste Voraussetzung für die Aufnahme: Die Haupteinnahmequelle muss das eigene Kunstschaffen sein.